Es gibt den „Normvertrag zum Abschluss von Verlagsverträgen", der zwischen dem VS und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels ausgehandelt wurde.
Dieser
Mustervertrag bündelt in § 4 – im Punkt „Honorar" – juristische Formulierungen, die alle Eventualitäten
abdecken und Rechtsstreitigkeiten vermeiden sollen. Rechtsanwalt Tobias
Kiwitt hat ihn im „Handbuch für Autorinnen und Autoren" (5) kommentiert.