Grundwissen

Autorenwelt


Es gibt den „Normvertrag zum Abschluss von Verlagsverträgen", der zwischen dem VS und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels ausgehandelt wurde.
Dieser Mustervertrag bündelt in § 4 – im Punkt „Honorar" – juristische Formulierungen, die alle Eventualitäten abdecken und Rechtsstreitigkeiten vermeiden sollen. Rechtsanwalt Tobias Kiwitt hat ihn im „Handbuch für Autorinnen und Autoren" (5)  kommentiert.
 

 Wie kommt mein gedrucktes Buch in den Buchhandel?